Flächennutzungsplan der Gemeinde Illingen
Änderung des FLächennutzungsplanes „Windenergie“
Bekanntmachung des beschlusses über die Unterrichtung der Öffentlichkeit im Verfahren zur
Änderung des FLächennutzungsplanes „Windenergie“
in der Gemeinde Illingen
Der Gemeinderat der Gemeinde Illingen hat in seiner Sitzung am 09.12.2011 den vorgelegten Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes „Windenergie“, bestehend aus Plan und Begründung, sowie Umweltbericht incl. Standortgutachten, gebilligt. Der Gemeinderat hat in gleicher Sitzung nach § 3 Abs 1 BauGB die Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie gem. § 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus Plan und Begründung, sowie Umweltbericht incl. Standortgutachten liegen in der Zeit vom 02. Januar 2012 bis zum 16. Januar 2012 im Rathaus der Gemeinde Illingen, Bauamt, Zimmer 215, zu den allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen und Hinweise zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Illingen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Hinweis: Der räumliche Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes „Windenergie“ umfasst das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Illingen.
Illingen, den 12.12.2011
Dr. Armin König
Bürgermeister

