Die Betriebe der Gemeinde Illingen
Neue Anforderungen, neue Wege
Die Gemeinde Illingen hat zwei Betriebe gegründet. Freizeit-, Hallen- und Bäderbetrieb sowie Dienstleistungsservice Illingen. Sie werden als Eigenbetriebe, d.h. Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit geführt.
Digitalisierungsservice Illingen
Dieser Eigenbetrieb ist das jüngste Kind der Gemeinde Illingen. Er wurde im Rahmen des Illinger Aktionsprogramms Menschen mit Handicap gegründet, um Menschen mit Behinderungen berufliche Perspektiven zu bieten. Der Digitalisierungsservice Illingen - Eigenbetrieb der Gemeinde Illingen (DSI) ist ein Integrationsbetrieb im Sinne des Sozialgesetzbuchs, SGB IX, Kapitel 11, und wird als Modellprojekt im Saarland mit Landesmitteln gefördert.
Zweck des Integrationsbetriebes ist es, Dauerarbeitsplätze für behinderte Menschen zu schaffen, deren sonstige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund der Behinderung auf besondere Schwierigkeiten stößt. Gegenstand des Betriebes ist die Erbringung von Dienstleistungen im Büro- und Verwaltungsbereich; insbesondere im Bereich der Archivierung und Digitalisierung, der Kuvertierung sowie der Pflege von Internetinhalten mittels Content-Management-Systemen.
Nach der Betriebssatzung sind für Entscheidungen der Bürgermeister, der Gemeinderat, der Werksausschuss, die Werkleitung und die Betriebsleitung zuständig.
Die kaufmännische Werkleitung ist Hermann Meyer übertragen, Betriebsleiterin ist Petra Schorr-Stoklossa.
Freizeit-, Hallen- und Bäderbetrieb
Im Jahre 1993 zunächst für die Wirtschaftsführung der beiden Bäder gegründet, wurde der Eigenbetrieb im Jahre 1999 erweitert, um den Bau der Kunstrasenplätze Illingen, Uchtelfangen, Wustweiler und Welschbach abzuwickeln. Im Jahre 2003 kamen die Wirtschaftsführung der neu errichteten Illipse sowie der gemeindlichen Sport- und Mehrzweckhallen als Betriebsgegenstand hinzu. Der Freizeit-, Hallen- und Bäderbetrieb der Gemeinde Illingen, so die heutige Bezeichnung, ist neben der Administration der Hallen und Bäder auch für die Unterhaltung der Sportplätze in den Ortsteilen zuständig. Die Einrichtung dient dem Gemeinwohl mit dem Zweck, die Erholung sowie die sportliche, kulturelle und gesundheitliche Betätigung der Bevölkerung zu ermöglichen und zu fördern.
Nach der Betriebssatzung sind für Entscheidungen der Gemeinderat, der Werksausschuss und die Werkleitung zuständig. Grundlage ist der jährlich aufzustellende Wirtschaftsplan. Werkleiter ist Bürgermeister Armin König, Betriebsleiter Christoph Schmidt.
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