Armin König: Person und Politiker
Armin König ist seit 1996 Bürgermeister der Gemeinde Illingen. Er hat den Vorsitz im 33 köpfigen Gemeinderat, leitet die Verwaltung mit circa 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und vertritt die Gemeinde in überregionalen Gremien und Zweckverbänden. Er ist derzeit Verbandsvorsteher des Prüfzweckungsverbands Illtal, Verbandsvorsteher des Gaswerks Illingen und des Zweckverbands Illrenaturierung. 1996 wurde er in Urwahl zum Bürgermeister gewählt. Die Wiederwahl durch die Bevölkerung erfolgte im Januar 2004. Er vertritt die die saarländischen Städte und Gemeinde im Beirat der Saarländischen Staatstheater GmbH.
Schwerpunkte sind die Wirtschaftsentwicklung der Gemeinde, die Infrastruktur sowie Kultur, Bildung, Kinder- und Familienpolitik sowie Sport und Umwelt. Sein besonderes Augenmerk gilt Menschen mit Behinderung. Deshalb ist Illingen im Saarland Vorbild als barrierefreie Gemeinde. Der Bürgermeister hat den ersten integrativen Betrieb einer saarländischen Kommune auf den Weg gebracht, der sich mit Digitalisierung von Dokumenten befasst. Armin König ist in zahlreichen Vereinen und Verbänden sowie in der CDU Saar engagiert.
Kompetenzen und Funktion des Bürgermeisters
Der Bürgermeister ist der gesetzliche Vertreter der Gemeinde. Seine gesetzliche Vertretungsmacht ist nach außen unbeschränkt und nicht beschränkbar.
Er trägt in eigener Zuständigkeit die alleinige umfassende Verantwortung für die Leitung der Gemeindeverwaltung, für die sachliche und wirtschaftliche Erledigung der Aufgaben und für den Geschäftsgang der Verwaltung.
Er bereitet die Beschlüsse des Gemeinderates vor und führt sie aus, erledigt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und die ... ihm übertragenen Selbstverwaltungsangelegenheiten der Verwaltung sowie die Auftragsangeegenheiten udn ist Dienstvorgesetzter. Er hat das Direktionsrecht gegenüber den Bediensteten, eine Widerspruchs- und Vorlagepflicht bei rechtswidrigen Beschlüssen des Gemeinderats und die Eilentscheidungsbefugnis bei dringenden Maßnahmen, die aus Gründen des Gemeinwohls keine Aufschub dulden – auch ohne Ratsbeschluss.

