Ein praktischer Wegweiser für den Alltag
Leichter durchs Leben
Zu einem Bestseller ist unsere Broschüre „Leichter durchs Leben“ geworden, ein Wegweiser mit praktischen Tipps für Menschen mit Handicap und Seniorinnen und Senioren. Wir werden diese Broschüre mit Tipps für barrierefreie Zugänge in Geschäften und öffentlichen Einrichtungen, mit Adressen von Ärzten, Senioreneinrichtungen und Praxen jetzt in dritter Auflage drucken.
Ich danke Elke Schleppi, die mit dieser Broschüre einen echten Hit gelandet hat und Nicole Walter, die das Layout gestaltete. Seit der Erstauflage hat es zahlreiche positive Veränderungen in Sachen Barrierefreiheit in Illingen gegeben. Darüber freuen wir uns. Aber es gibt noch viel zu tun. Gefordert ist nicht nur die Gemeinde Illingen, die ihr Aktionsprogramm „Integration in Illingen“ systematisch umsetzt, gefragt sind auch Private und Institutionen. Mit der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen ist mittlerweile auch ein völkerrechtlicher Vertrag in Kraft getreten, der auch Deutschland und seine Gemeinden in die Pflicht nimmt. Für uns sind Barrierefreiheit und Integration seit 2004 wichtige Kommunalaufgaben, die wir sehr ernst nehmen. Für uns ist dies ein Gebot der Fairness, der Gleichbehandlung und der Diskriminierungsfreiheit. Wir tragen diese Verantwortung gern.
Ihr Bürgermeister Armin König
Broschüre als Download (pdf, 10 MB)
Carsharing
Mit der Gemeindnützigen Gesellschaft für Paritätische Sozialarbeit mbH sind Sie mobil.
Genauere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer. (pdf, 500 kb)
Informationsveranstaltungen 2012 für ältere Menschen und Menschen mit Handicap
Fortführung der Vortragsreihe „älter werden-informiert sein-gesund bleiben“ in 2012
Seit ihrem Start im Jahre 1998 erfreut sich unsere ganzjährige Vortragsreihe „älter werden-informiert sein-gesund bleiben“ wachsender Beliebtheit und Nachfrage. Behandelt werden ganz unterschied -liche Alltagsthemen wie Patienten- und betreuungsverfügung, Demenzerkrankungen, Erben und Vererben, Bewegung und Ernährung und viele mehr. Alle Veranstaltungen finden in Kooperation mit der VHS Illingen statt, kosten in der Regel keinen Eintritt und die ReferentInnen arbeiten freund-licherweise ohne Honorar.
Sicherlich spricht der ein oder andere Vortrag auch Ihr Interesse an. Die Veranstalterinnen freuen sich über reges Interesse. Sie sind herzlich zu allen Vortragsveranstaltungen eingeladen!
Endet eine Betreuung mit dem Tod? Nachwirkende Rechte und Pflichten für Angehörige und Betreuer
Referent: Martin Eisenbeis, Sozialdienst kath. Frauen und Männer im Landkreis Neunkirchen
Termin: 25.01.2012, 15 Uhr, großer Sitzungssaal im Rathaus
Das Kreuz mit dem Kreuz – so hilft Kneipp
Referent: Helmut Brandt, Kneipp Gesundheitstrainer
Termin: 09.03.12, VA-Ort: Pfarrheim Illingen, 9 Uhr
Kosten: Vortrag mit Frühstück, 8,50 €
Vererben zu Gunsten behinderter Menschen
Referent: Dr. Olaf Pick, Notar aus Ottweiler
Termin: 21.03.12, 15.00 Uhr, großer Sitzungssaal im Rathaus
Herz-Kreislauf-Erkrankungen – immer noch Todesursache Nr. 1
Referent: Dr. Alois Junk, Internist aus Illingen
Termin: Dienstag, 17.04.12, 15 Uhr, großer Sitzungssaal Rathaus
Darmerkrankungen auf dem Vormarsch –Vorbeugung und Behandlungsmöglichkeiten
Referent: Dr. Bernd Kotterbach, Facharzt für Innere Medizin, Illingen
Termin: 23.05.12, 15 Uhr, großer Sitzungssaal im Rathaus
Traditionelle chinesische Medizin (TCM) – diagnostische und therapeutische Möglichkeiten
Referent: Heilpraktiker Claus Knapp, Illingen
Termin: 20.06.12, 15 Uhr, großer Sitzungssaal im Rathaus
Ambulante Palliativversorgung und ihre Möglichkeiten
Referent/in: SAPV-Team Neunkirchen/St. Wendel
Termin: 22.08.12, 15 Uhr, großer Sitzungssaal im Rathaus
Alternativmedizin – Alternative, Ergänzung oder wirkungslose Quacksalberei?
Referent/in: Dr. Norbert Schweig, Sbr. Rodenhof
Termin: 05.09.12, 15 Uhr, großer Sitzungssaal im Rathaus
Pausen, Rhythmen, Rituale – Gesundheit für Ihr Leben
Referentin: Kornelia Neuhaus, IP-Beraterin, Schoenacker Institut Saar Illingen
Termin: 10.10.12, 15 Uhr, großer Sitzungssaal im Rathaus
Wohnen im Alter
Aktionsprogramm des Ministeriums.
Hier gehts zur Informationsseite.
Wegen der hohen Nachfrage werden in diesem Jahr keine Anträge mehr entgegen genommen.
Allgemeine TÜV-Hinweise zum Erwerb einer Fahrerlaubnis
Wenn der Führerschein zum ersten Mal gemacht wird.
MOBIL SEIN - EIN WUNSCH, DEN WOHL JEDER HAT.
Das „Schwierigste“ zuerst:
Sie sind noch nicht gefahren - und wollen es nun lernen...
...oder Sie hatten schon mal den Führerschein – und wollen nun wieder fahren.
Bei der Führerscheinstelle im Landratsamt oder bei der Stadtverwaltung ist ein Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis zu stellen. Die Behinderung ist dabei unbedingt anzugeben.
Die Antragstellung auf Erteilung einer Fahrerlaubnis kann auch über die Fahrschule vorgenommen werden, die auf die Ausbildung von Behinderten spezialisiert ist bzw. bei welcher die Ausbildung gemacht wird und die auch ein geeignetes Fahrzeug zur Verfügung stellen kann.
In Sonderfällen ist auch die Ausbildung auf einem entsprechend umgebauten privaten Fahrzeug nicht ausgeschlossen.
Von der Behörde wird entschieden und mitgeteilt, ob und welche Gutachten, Facharzt-Gutachten, medizinisch-psychologische TÜV-Gutachten oder technisches TÜV-Gutachten beizubringen sind und wo diese erstellt werden können.
Bei einer technischen TÜV-Begutachtung werden die durch die Behinderung erforderlichen Umbauten bzw. Zusatzgeräte festgelegt. Gegebenenfalls kann dazu auch eine Fahrprobe erforderlich sein.
Das Eignungsgutachten wird von der technischen TÜV-Prüfstelle der auftrag-gebenden Behörde mitgeteilt. Von dieser werden die erforderlichen Auflagen bzw. Beschränkungen in den Führerschein eingetragen.
Nach Abschluss der Ausbildung wird bei der Prüfung durch den TÜV u.a. auch auf die sichere Bedienung der Zusatzgeräte bzw. der Umbauten am Fahrzeug geachtet und nach bestandener Prüfung der Führerschein mit den entsprechenden Auflagen bzw. Beschränkungen ausgestellt.
Will ein körperbehinderter Autofahrer die in den Führerschein eingetragenen Auflagen bzw. Beschränkungen ändern, ergänzen oder streichen lassen, z.B. wie sich eine Besserung des gesundheitlichen Zustandes ergeben hat, so ist wiederum ein Antrag bei der Behörde zu stellen. Nur von dieser Stelle kann eine erneute Eignungsbegutachtung veranlasst werden.
Auch bei den Führerschein-Inhabern sollte das Eintreten einer Behinderung der zuständigen Behörde (Führerscheinstelle) gemeldet werden, damit diese ggf. die Beibringung der schon angesprochenen Gutachten veranlassen und die Eignung geklärt werden kann.
A C H T U N G :
Die in den Führerschein eingetragenen Bedingungen am Fahrzeug des behinderten Kraftfahrers müssen erfüllt und eingehalten werden, um nicht strafrechtliche Folgen zu riskieren (z.B. § 21 StVO – Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis).
Ratgeber der VdK zur Bezuschussung Führerscheinerwerb und Auto (pdf, 65 kb)
Bericht der Saarbrücker Zeitung zur Bezuschussung Führerscheinerwerb und Auto (pdf, 8 kb)
Kraftfahrzeughilfeverordnung (pdf, 14 kb)
Der Weg zum eigenen Auto - Bericht aus Leben und Weg (pdf, 30 kb)
Zu Führerschein und Autokauf - Bericht aus dem Journal für behinderte Menschen (pdf, 16 kb)
Informationen zum Führerscheinerwerb der Fahrschule Nagel, Heusweiler (pdf, 5 kb)
Pflegestützpunkt im Landkreis Neunkirchen
Seit Mitte 2009 wurde im Landkreis Neunkirchen ein Pflegestützpunkt eingerichtet.Er bietet Beratung und Hilfe rund um das Thema Pflege.
Mehr Informationen finden Sie auf der Internetseite des PSP-Saar.
Im „Doktor-Taxi“ zum Arzttermin
Neunkircher Mediziner Goldmann hat neuartiges Transportsystem eingerichtet
Für viele Menschen stellt die Fahrt zum Arzt ein Problem dar: Selbst fahren ist unmöglich, die Krankenkasse zahlt eine Beförderung nicht. Verwandte stehen nicht zur Verfügung, ein Taxi ist zu teuer. Abhilfe verspricht da das Doc-Cab-System, das der Neunkircher Internist und Nephrologe Dr. Artem Goldmann seit März installiert hat.
Wenn Artem Goldmann über das deutsche Gesundheitssystem spricht, gerät er gewaltig in Rage. Einerseiner Kritikpunkte ist der Umgang mit dem Thema Patienten-Beförderung. Denn nur noch in Ausnahmefällen („da muss man einen enormen Aufwand betreiben, um einen Beförderungsschein zu bekommen“) erstatten die Kassen die Transportkosten. „Angesichts der immer älter werdenden Bevölkerung macht es aber gar keinen Sinn in diesem Bereich zu sparen. Wer seine ambulante Versorgung wegen der Fahrtprobleme nicht geregelt kriegt, landet schließlich im stationären Bereich, was deutlich höhere Kosten verursacht“, ärgert sich Goldmann. Er hat es aber nicht beim Kritisieren belassen, sondern nach Gesprächen mit Kollegen das Unternehmen Doc-Cab gegründet, das sich mit der Organisation und Durchführung von Patienten-Fahrten befasst. Wobei Doc-Cab sich weder als Taxi- noch als Krankentransport-Unternehmen versteht und deswegen auch nicht in Konkurrenz dazu tritt. „Wir wollen mit unserem Angebot den Patienten helfen und die ambulante medizinische Versorgung unterstützen“, erläutert Goldmann seine Beweggründe.
Anders als beim Taxi kann ein Doc-Cab nicht adhoc angefordert werden. Vielmehr muss eine Fahrt (Goldmann: „Die meisten medizinischen Termine sind im vorhinein geplant“) vorher via Telefon oder Internetbestellt werden, damit die Zentrale sinnvolle Fahrrouten zusammenstellen kann. Da nimmt das Doc Cab dann auch schon mal mit den Ärzten Rücksprache, damit sich Touren und Termine für alle Beteiligten besser vereinbaren lassen. Ist der Transport eines Rollstuhlfahrers angesagt oder ein Liegendtransport, vermittelt die Doc-Cab-Zentrale das an entsprechende Unternehmen weiter.
Zudem ist Doc Cab dabei, weitere Dienstleistungen aufzunehmen. So werden Rezepte vom Fahrzeug an die Apotheken gefaxt, können dann von dort direkt zum Patienten gebracht werden. In Zusammenarbeit mit einem Neunkircher Lebensmittelmarkt ist es sogar möglich, mittels einer Einkaufsliste auch dort Bestellungen für Dinge des täglichen Bedarfs aufzugeben, die dann vom Doc-Cab abgeholt und dem Kunden sogar bis in die Wohnung getragen werden. Goldmann sieht noch eine Menge Möglichkeiten für weitere Vernetzungen – beispielsweise mit Pflegediensten. Und verliert sein Ziel nicht aus den Augen: „Stärkung der Hausärzte und des ganzen ambulanten Medizin-Systems“.
Auf einen Blick:
Seit März sind die neunsitzigen Doc-Cabs vom Neunkircher Zentrum am Boxberg aus unterwegs, um Patienten aus Neunkirchen und Umgebung zu Ärzten in der Region und zu anderen medizinischen Dinestleistungen (und zurück) zu transportieren. Pauschal werden pro Fahrt 5 Euro als Kostenbeitrag erhoben. Das System Doc-Cab, für das es nach Einschätzung seines Gründers bundesweit kein Vorbild gibt, funktioniert nach Sammel-Taxi-Muster. Dr. Artem Goldmann hat den Transport-Service gegründet, der mittlerweile sechs Vollzeitkräfte beschäftigt. Das Spektrum der Dienstleistungen wird stets erweitert. Buchung und nähere Informationen unter Telefon: 01802/920888 oder im Internet unter: www.doccab.de
Neunkircher Rundschau vom 15. Juni 2009, Von SZ-Redakteurin Solveig Lenz-Engel
Bessere Versorgung für Schwerstkranke
Schwerstkranke, die an ihrem Lebensende zu Hause gepflegt werden wollen, haben künftig Anspruch auf eine bessere Versorgung. Dies hat der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Krankenkassen und Kassenärzten entschieden. Mit der neuen Richtlinie soll ein menschenwürdiges Leben in vertrauter Umgebung bis zum Tod ermöglicht werden.
Anspruch auf die sogenannte Palliativ-Betreuung besteht, wenn sie ärztlich verordnet wird. Grundsätzlich ist keine Befristung vorgesehen. Die Krankenkassen haben aber die Möglichkeit, die Verordnung zu überprüfen. Der Betreuungsanspruch schließt bei bedarf auch eine Rund-um-die-Uhr-Bereitschaft in Not- oder Krisenfällen ein. Dazu gehört auch die psychosoziale Unterstützung von Kranken und Angehörigen.
Mobilität beim Studieren mit Behinderung
Der Deutsche Bildungsserver hält ein Informationsangebot für Studierende mit Behinderung bereit: Sie können sich hier einen schnellen Überblick über Internetquellen zum Thema: „Mobilität im Studium“ in Deutschland und der EU verschaffen.
Werden Sie Experte in eigner Sache
Das (trägerübergreifende) Persönliche Budget ist eine alternative Leistungsform zur Teilhabe und Rehabilitation durch Geldbeträge oder ersatzweise auch Gutscheine. Es ermöglicht Ihnen selbst zu entscheiden, wann, wo, wie und von wem Sie Teilhabeleistungen in Anspruch nehmen, um Ihren individuellen Hilfebedarf optimal abzudecken. Durch das Persönliche Budget werden Sie zum Käufer, Kunden oder gar zum Arbeitgeber und haben somit Einfluss auf die Art und Gestaltung der Leistung, die Sie erhalten. Das stärkt Ihre Selbstbestimmung und Ihre Selbstständigkeit und ermöglicht eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.
Grundlage des Persönlichen Budgets ist dabei eine Zielvereinbarung zwischen Ihnen als Budgetnehmer/in und dem Leistungsträger, der als Ansprechpartner und Koordinator in allen Belangen des Persönlichen Budgets fungiert.
Gleichgültig, welche und wie viele einzelne Leistungen Sie in Anspruch nehmen, auch wenn Sie Leistungen verschiedene Leistungsträger betreffen, Sie haben immer nur einen Ansprechpartner.
Damit wird garantiert, dass das Persönliche Budget immer aus einer Hand kommt.
Weitere Informationen und Flyer des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erhalten Sie bei Ihrem Integrationsbüro, Hauptstraße 84, Illingen, Tel: 06825/409126
Merkzeichen „B“ auf dem Ausweis ist ergänzt worden
Schwerbehinderte Menschen, die beim Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf Hilfe angewiesen sind, haben es nun leichter, auch allein unterwegs zu sein. Das Schwerbehindertenrecht ist geändert worden. Das Merkzeichen „B“ auf dem Ausweis wird um den Satz „Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen“ ergänzt.
In der Vergangenheit hatte das Fehlen dieses Hinweises zu Missverständnissen geführt. Der Zutritt zu öffentlichen Schwimmbädern oder das Mitfahren in Bussen wurde den Ausweisinhabern ohne Begleitung verwehrt, da die Nutzungsbedingungen vorschreiben, dass zur Vermeidung von Gefahren eine Begleitung notwendig ist. Die Gesetzesänderung stellt nun klar, dass ein schwerbehinderter Mensch eine Begleitperson zwar mitnehmen darf, sie aber nicht mitnehmen muss.
Quelle: VdK Zeitung Juli/August 2007
Neureglung für schwerbehinderte Menschen bei der Bahn:
ab 1. September kostenfreie Nutzung vieler Züge bundesweit
Die Deutsche Bahn AG teilt mit, dass ab 01. September 2011 die „50-km Regelung“ entfällt. Dadurch können Bahnreisende mit Behinderungen zukünftig alle Züge des Nahverkehrs im gesamten Bundesgebiet nutzen. Voraussetzung hierzu: sie führen ihren Schwerbehindertenausweis und das dazu gehörende Beiblatt mit gültiger Wertmarke mit sich. Die Regelungen zur kostenfeien Beförderung einer Begleitperson und zur kostenfeien Platzreservierung bleiben unverändert bestehen.
Fragen beantwortet Ihnen der Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Telefon 0681/ 501- 3253.
