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Widerspruchsmöglichkeit gegen die Datenübermittlung gem. § 58 Wehrpflichtgesetz

Widerspruchsmöglichkeit gem. § 18 Abs. 7 MRRG gegen die Datenübermittlung gem. § 58 Wehrpflichtgesetz

Gemäß § 58 Wehrpflichtgesetz (WPflG) übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrverwaltung zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:

1. Familienname,
2. Vornamen,
3. gegenwärtige Anschrift.

Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 18 Absatz 7 des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) widersprochen haben.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der Gemeinde Illingen, Hauptstraße 86, zu erklären.

Illingen, den 02.09.2011

Gemeinde Illingen
Der Bürgermeister
Dr. Armin König

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