Neues Elektro-Gesetz:
Kostenlose Annahme von Elektro-Altgeräten an zahlreichen Sammelstellen
Mit Stichtag 24.3.2006 dürfen bundesweit keine Elektro- und Elektronik-Altgeräte mehr mit dem Haus- oder Sperrmüll entsorgt werden.Mit Stichtag 24.3.2006 dürfen bundesweit keine Elektro- und Elektronik-Altgeräte mehr mit dem Haus- oder Sperrmüll entsorgt werden.
Mit diesem Schritt werden entsprechende EU-Richtlinien über die Entsorgung von E-Schrott im deutschen Recht verankert. Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger wie der Entsorgungsverband Saar sind verpflichtet, Annahmestellen einzurichten, an denen die Bürger sämtliche Elektro-Altgeräte gebührenfrei abgeben können.
Bereits 2003 hatte der EVS im Vorgriff auf die neue Gesetzgebung ein kostenloses Bringsystem für E-Schrott eingerichtet, das sich bestens bewährt hat. Neu ist allerdings, dass die Anlieferung künftig nicht mehr freiwillig, sondern gesetzlich vorgegeben ist.
Hintergrund der neuen Gesetzgebung ist das erklärte Ziel aller EU-Länder, in den Geräten enthaltene Wertstoffe wiederzuverwenden und Schadstoffe umweltgerecht zu entsorgen. Das in Deutschland geltende Elektro-Gesetz legt darüber hinaus fest, dass künftig bei der Herstellung von Elektrogeräten belastende Stoffe - wie beispielsweise Cadmium, Blei und Quecksilber - nur noch in geringem Maß eingesetzt werden dürfen.
Der Entsorgungsverband Saar hat zahlreiche Sammelstellen eingerichtet. Hier werden alle Elektrogeräte - vom Gameboy bis zur Waschmaschine - angenommen. Auch Kühlschränke werden künftig gebührenfrei an den Sammelstellen angenommen; das bisherige Holsystem entfällt.
Die Container-Gestellung und die Abfuhr an den Sammelstellen wird von einer Organisation der Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten (EAR) bundesweit organisiert. Die Entsorgungskosten im engeren Sinne werden von den Herstellern übernommen.
Den Bürgern wird empfohlen, sich während der Anlaufphase des neuen Systems im Vorfeld einer Anlieferung bei der nächstgelegenen Annahmestelle zu erkundigen, ob bereits Container bereit stehen.
