Gemeinde fördert Windelentsorgung
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 18. November 2010 beschlossen, zur Minderung der Abfallgebührenbelastung von Familien mit Kleinkindern und Pflegebedürftigen Kriterien festzulegen, nach denen eine finanzielle Entlastung von durch die Windelentsorgung entstehenden Mehrkosten nach dem neuen EVS-Gebührensystem erreicht werden kann.
Der Ausschuss für Jugend, Soziales, Kultur, Gesundheit hat entsprechende Richtlinien beschlossen. Danach erhalten Familien aus der Gemeinde Illingen mit Kleinkindern bis 24 Monate sowie Haushaltungen, in den Personen mit Inkontinenz leben, auf Antrag einen Zuschuss zu nachgewiesenen Mehrkosten bei der Restmüllentsorgung. Die Anträge sind bei der Gemeindeverwaltung, Fachdienst Haushalt und Steuern, erhältlich oder können hier auf den im Internetseiten heruntergeladen werden. Die PDF-Dateien finden Sie nach den Richtlinien.
Richtlinien der Gemeinde Illingen
zur Förderung der Windelentsorgung
Der Entsorgungsverband Saar hat sein Gebührensystem für die Abfallentsorgung zum 01.01.2011 umgestellt und neu strukturiert. Nach entsprechender Entscheidung der Kommune wird für die Gebührenpflichtigen in der Gemeinde Illingen künftig eine Grundgebühr und eine nach der Anzahl der Leerungen der Restmülltonne berechnete Nutzungsgebühr erhoben.
Um finanzielle Nachteile zu mindern, die sich aus der in Zusammenhang mit der Entsorgung von Windeln stehenden erhöhten Zahl von Leerungen ergeben gewährt die Gemeinde Illingen Zuwendungen für Familien mit Kleinkindern sowie Haushalte, in denen Personen mit Inkontinenz leben, auf der Grundlage nachfolgender Regelungen:
1. Antrag auf Zuschuss zur Entsorgung von Babywindeln
Voraussetzungen zur Antragsbewilligung sind,
• dass die Kleinkinder, für die die Zuwendung beantragt wird, in der Gemeinde Illingen wohnhaft und mit Erstwohnsitz gemeldet sind;
• dass die Kinder im Kalenderjahr, für das die Förderung gewährt werden soll, nicht älter als 24 Monate alt sind,
• dass Antrag stellenden Erziehungsberechtigten für die Windelentsorgung tatsächlich über die bisherige Gebührenbelastung hinausgehende Mehrkosten entstanden sind. Liegen die Mehrkosten unterhalb des Förderbetrages, so ist lediglich der Differenzbetrag zu erstatten.
Der Förderbetrag beträgt pro Lebensjahr pauschal 25,00 Euro je Kind und wird ab dem 1. Kind unter 24 Monaten gewährt. Der Zuschuss kann maximal zweimal beantragt werden, insgesamt ausmachend 50 € pro Kind.
2. Antrag auf kostenmäßige Entlastung für die Entsorgung von Inkontinenzartikeln
Voraussetzungen zur Antragsbewilligung sind:
• dass die Personen, für die die Zuwendung beantragt wird, in der Gemeinde Illingen ganzjährig wohnhaft und mit Erstwohnsitz gemeldet sind,
• dass eine ärztliche Bescheinigung oder eine Bescheinigung der Krankenkasse über Inkontinenz vorliegt,
• dass den Antrag stellenden Personen für die Windelentsorgung tatsächlich über die bisherige Gebührenbelastung hinausgehende Mehrkosten entstanden sind.
Der Förderbetrag je Inkontinenzpatient/in beträgt pauschal 50,00 Euro pro Kalenderjahr. Für jedes angefangene Quartal, ab dem die Voraussetzungen bestehen, wird ein Förderbetrag in Höhe von 12,50 € gewährt. Liegen die Mehrkosten unterhalb des Förderbetrages, so ist lediglich der Differenzbetrag zu erstatten.
3. Antragsverfahren:
Förderanträge zu 1. und 2. können bei der Gemeinde Illingen für das abgelaufene Abrechnungsjahr gestellt werden, erstmals für das Jahr 2011.
Die Anträge müssen unter Verwendung des Formblattes (Antrag auf Zuschuss zur Windelentsorgung von Kleinkindern oder Antrag auf kostenmäßige Entlastung für die Entsorgung von Inkontinenzartikeln) bis spätestens 31.03. des Folgejahres gestellt werden.
Für Personen, die in Pflege- bzw. Betreuungseinrichtungen (Krippe, Kindergärten, Senioreneinrichtungen, etc.) oder ähnlichen Einrichtungen wohnen, wird die Förderung nicht gewährt.
Bei den Zuwendungen handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde Illingen. Ein Rechtsanspruch auf Zuwendung besteht nicht.
Abfuhrtermine Blaue Tonne / Altpapier
Die "Blaue Tonne" für das Altpapier wird in allen Ortsteilen der Gemeinde Illingen wie folgt abgefahren:
Woche 03 Donnerstag 19.01.2012
Woche 07 Donnerstag 16.02.2012
Woche 11 Donnerstag 15.03.2012
Woche 15 Freitag 03.04.2012
Woche 19 Donnerstag 10.05.2012
Woche 23 Freitag 08.06.2012
Woche 27 Donnerstag 05.07.2012
Woche 31 Donnerstag 02.08.2012
Woche 35 Donnerstag 30.08.2012
Woche 39 Donnerstag 27.09.2012
Woche 43 Donnerstag 25.10.2012
Woche 47 Donnerstag 22.11.2012
Woche 51 Donnerstag 20.12.2012